Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der lgzhille GmbH

Verwender der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ist die Firma lgzhille GmbH, Erdbrügge 22, 32479 Hille.
Unter dem Begriff „der Kunde“ ist der Käufer, bei Werksleistungen deren Besteller zu verstehen.

1. Allgemeines

Dem Verkauf unserer Produkte liegen auch in Zukunft ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungenen zugrunde, auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Versand und Gefahrenübertragung

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Liefertermine

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Transporteur geht die Gefahr auf den BeaDie genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.steller über.

5. Preise

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Preise sind entsprechend dem Tag der Lieferung gültig zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen worden sind. Die Preise verstehen sich jeweils ab Werk Hille ohne Verpackung.

6. Zahlung

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl entweder gegen Vorauskasse oder gegen Rechnung mit einer Zahlungskondition: Nach Rechnungserhalt sofort netto Kasse. Bei Lieferung gegen Rechnung sind wir berechtigt, eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu unseren Gunsten zu fordern. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu zahlen. Sofern uns nach Erteilung einer Bestellung Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungswürdigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, diese Bestellung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern und die Auslieferung sonstiger auf dem rechtlichen Verhältnis beruhenden Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zur Rücksendung von Produkten ist der Besteller nur berechtigt, wenn hierüber zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Andernfalls sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und den Überschuss dem Besteller gutzuschreiben. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat jedoch auf Verlangen die Höhe dieser Forderung und die Namen seiner Kunden unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unserer Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

8. Auskünfte

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich – spätestens 7 Kalendertage nach Auslieferung – mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Beanstandungen sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung. Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung sind wir berechtigt, die Sache zunächst nachzubessern und/oder die erforderlichen Ersatzteile zu liefern. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlages dieser Maßnahmen Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Absprachen jeglicher Art erfordern jeweils einer schriftlichen Bestätigung.

10. Schlussbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel ist, soweit zulässig, Minden.